✓ beglaubigte Übersetzungen für alle Sprachen
✓ mehr als 15 Jahre Erfahrung mit beglaubigten Übersetzungen
✓ unverbindliches Angebot innerhalb kürzester Zeit
✓ faire Preise - durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit einer Vielzahl an vereidigten Übersetzern können wir für jede Übersetzung den besten Preis anbieten
✓ 10 % Rabatt auf den ersten Auftrag
✓ Zahlung per Paypal & Überweisung
✓ einfache Kommunikation: schreiben Sie uns in Ihrer Sprache, wir antworten auf Deutsch/Englisch
✓ schnell und unkompliziert verbindliche Informationen zu beglaubigte Übersetzungen
✓ schnelle Bearbeitung, da wir verfügbare Kollegen kurzfristig kontaktieren können
Erhalten Sie schnell und bequem ein unverbindliches Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente - akzeptiert in Berlin & Potsdam, sowie in ganz Deutschland. Um möglichst schnell ein Angebot erstellen zu können, ist es von Vorteil, wenn Sie uns das zu übersetzende Dokument in digitaler Form (PDF, jpeg etc.) schicken - gerne per E-Mail oder WhatsApp. Eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und Dokumente ist für uns selbstverständlich.
In Berlin und Potsdam, sowie in ganz Deutschland, arbeiten wir mit hochqualifizierten, vereidigten Übersetzern zusammen, um Ihre beglaubigte Übersetzung schnell, zuverlässig und für die
verschiedensten Sprachen und Fachbereiche anzufertigen. Wir wählen sorgfältig aus, mit wem wir zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Übersetzungen professionell sind und für den
gewünschten Zweck anerkannt werden.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer erstellt wurde. Eine Beglaubigung ist immer dann nötig, wenn die korrekte Übersetzung des
Originaldokuments bestätigt werden soll.
Alle gerichtlich vereidigten Übersetzer, auch beeidigte Übersetzer oder öffentlich bestellte Übersetzer genannt, haben eine Hochschulausbildung, sind staatlich anerkannte Übersetzer, oder
verfügen über vergleichbare Qualifikationen. Sie können davon ausgehen, dass sie über das erforderliche Fachwissen und die Erfahrung verfügen, um Ihr Dokument korrekt und präzise zu übersetzen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Anfertigung einer beglaubigten Übersetzung in Berlin und Potsdam benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich an einen professionellen Dienstleister wie uns zu wenden.
So können Sie sicher sein, dass Sie eine qualitativ hochwertige beglaubigte Übersetzung zu einem erschwinglichen Preis erhalten.
Die Kosten für die beglaubigte Übersetzung einer Seite liegen erfahrungsgemäß zwischen 30,00€ und 60,00€ (inkl. MwSt.), abhängig von Sprachkombination, Layout/Formatierungsaufwand und andere
Faktoren wie z.B. handschriftliche Einträge, welche schwer lesbar sind.
Bei einer beglaubigten Übersetzung muss der komplette Inhalt des Ausgangsdokuments wortgetreu wiedergegeben werden (auch Apostillen, Stempel). Daher ist es wichtig, dass uns jedes Dokument zur
Einsicht zugeschickt wird (per Mail), bevor wir ein Angebot machen können.
Wenn Sie ein unverbindliches Angebot erhalten möchten oder weitere Fragen zu unserem Angebot haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Um ohne weitere Nachfragen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können, benötigen wir folgende Informationen:
1. Einen vollständigen und lesbaren Scan der Dokumente (Stempel, Apostille etc. müssen komplett sichtbar sein). Eine vertrauliche Behandlung uns zugesandter Daten und Dokumente ist für uns
selbstverständlich.
2. Eine kurze Angabe, ob die beglaubigte Übersetzung zur Nutzung in Deutschland oder in einem anderen Land bestimmt ist.
3. Gewünschter Liefertermin (bitte 1 bis 2 Tage für normalen Postversand beachten; Expressversand und Versand per Einschreiben möglich).
4. In welches Land soll die Übersetzung versendet werden.
1. Anfrage
Sie schicken uns alle wichtigen Informationen und einen Scan der Dokumente per E-Mail zu.
2. Angebot
Wir schicken Ihnen innerhalb von 24h ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.
3. Bestellung
Sie bestätigen den Auftrag bequem per E-Mail und bezahlen den vereinbarten Betrag per Überweisung oder Paypal.
4. Lieferung
Wir fertigen Ihre beglaubigte Über-setzung an und schicken diese pünktlich per Post an die vereinbarte Adresse.
Beglaubigte Übersetzungen spielen eine entscheidende Rolle in internationalen Kommunikations- und Rechtskontexten. Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung eines Dokuments,
die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer erstellt und von diesem mit einem Beglaubigungsvermerk sowie seiner Unterschrift versehen wurde. Dieser Vermerk bestätigt, dass die Übersetzung
korrekt und vollständig ist sowie den Inhalt des Originaldokuments wiedergibt.
Für die beglaubigte Übersetzung gibt es weitere gebräuchliche Begriffe wie z.B. amtliche Übersetzung, vereidigte Übersetzung, bestätigte Übersetzung oder beglaubigte Urkundenübersetzung.
Unsere vereidigten Fachübersetzer sind gerichtlich dazu ermächtigt, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Übersetzungen zu bestätigen und diese zu beglaubigen. Die Übersetzer werden von den
dafür zuständigen Stellen (Landgericht des jeweiligen Bundeslandes) ernannt.
Beglaubigte Übersetzungen werden für verschiedene Zwecke benötigt, einschließlich rechtlicher, geschäftlicher, akademischer und persönlicher Angelegenheiten. Rechtsdokumente wie Gerichtsurteile,
Verträge und notariell beglaubigte Schriftstücke erfordern oft beglaubigte Übersetzungen, um vor Gericht oder in internationalen Rechtsangelegenheiten verwendet zu werden. Im geschäftlichen
Kontext können beglaubigte Übersetzungen für Verträge, Finanzberichte und Geschäftskorrespondenz notwendig sein. In der akademischen Welt sind beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen und
Diplomen oft erforderlich, insbesondere wenn Bildungsqualifikationen in einem anderen Land anerkannt werden sollen.
Für offizielle Zwecke werden von Standesämtern, Gerichten, Konsulaten, Meldebehörden, Krankenkassen, Universitäten etc. oft beglaubigte Übersetzungen von bestimmten Dokumenten
(Hochschulzeugnis, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Meldebestätigung, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurkunde, Führerschein, Steuerbescheid, Testament etc.) verlangt, um so eine
verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten.
Im Gegensatz zu einer "einfachen" Übersetzung, die lediglich den Inhalt eines Textes in eine andere Sprache überträgt, hat eine beglaubigte Übersetzung zusätzliche rechtliche Bedeutung. Sie wird
von Behörden und anderen offiziellen Stellen im Ausland als amtlicher Nachweis akzeptiert.
Die rechtlichen Grundlagen für beglaubigte Übersetzungen in Deutschland sind im Gesetz über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern (Dolmetschergesetz - DolmG)
sowie in der DIN EN 15038 (Norm für Übersetzungsdienstleistungen) bzw. der aktuelleren ISO 17100 festgelegt.
Das Dolmetschergesetz regelt die Bestellung und Vereidigung von Übersetzern und Dolmetschern in Deutschland. Nur öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer sind berechtigt, beglaubigte
Übersetzungen anzufertigen, die in ganz Deutschland anerkannt werden.
Die DIN EN 15038 ist eine europäische Norm, die im Jahr 2006 veröffentlicht wurde und die Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen festlegt. Sie enthält auch Vorgaben für die Form und den
Inhalt von beglaubigten Übersetzungen.
ISO 17100 ist eine internationale Norm, die die Anforderungen an die Dienstleistungen für Übersetzungsdienstleister festlegt. Die Norm trägt den Titel "Translation services – Requirements for
translation services" (Übersetzungsdienstleistungen – Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen). Sie wurde von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt und im Jahr 2015
veröffentlicht. ISO 17100 ist der Nachfolger von DIN EN 15038 und übernimmt im Wesentlichen die Anforderungen der DIN EN 15038 und erweitert sie auf globale Ebene.
In einigen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung nicht erforderlich, z. B.:
Der Beglaubigungsprozess für Übersetzungen folgt klaren Anforderungen und Standards, um die Rechtmäßigkeit und Zuverlässigkeit der beglaubigten Übersetzungen zu gewährleisten. Zwingend muss der
Übersetzer allgemein beeidigt, ermächtigt bzw. öffentlich bestellt sein. Abhängig vom Bundesland werden unterschiedliche Bezeichnungen genutzt, gemeint ist jedoch immer das Gleiche.
Bei vielen Urkunden, die bei einer Behörde vorgelegt werden müssen und amtlichen Charakter tragen, wird verlangt, dass dazu Übersetzungen von einem allgemein beeidigten Übersetzer vorgelegt
werden. Diese oft als „beglaubigte Übersetzungen” bekannten Dokumente werden oft korrekt als „bescheinigte” oder in einigen Bundesländern als „bestätigte Übersetzung” bezeichnet.
In beglaubigt übersetzten Dokumenten werden Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie je nach Bundesland auch dem
Stempel des Übersetzers bescheinigt. Nicht in jedem Bundesland ist ein Stempel erforderlich. Sofern ein Stempel durch die Landesgesetze vorgeschrieben ist, enthält dieser wenigstens den Namen und
die Sprache(n) und ggf. zusätzlich die Anschrift des Übersetzers.
Am wichtigsten ist die Original-Unterschrift des Übersetzers auf der Übersetzung. Nur sie ist rechtlich relevant. Aus diesem Grund können beglaubigte Übersetzungen nicht kopiert werden, ohne
ihren Rechtsstatus zu verlieren. Wenn mehrere Exemplare benötigt werden, müssen daher auch mehrere Originalexemplare der Übersetzung bestellt werden.
Der Beglaubigungsprozess kann die Zusammenarbeit mehrerer Parteien beinhalten. Ein gerichtlich vereidigter Übersetzer ist der Ausgangspunkt des Prozesses. Dieser Experte gewährleistet nicht nur
die sprachliche Genauigkeit der Übersetzung, sondern ist auch für die Erstellung des Beglaubigungsvermerks verantwortlich.
In einigen Fällen ist die Beteiligung eines Notars erforderlich, der die Identität des Übersetzers bestätigt und die Beglaubigung besiegelt. In diesem Fall spricht man von einer überbeglaubigten
Übersetzung. Überbeglaubigt sind beglaubigte Übersetzungen, die ein Notar mit einer eidesstattlichen Erklärung versehen hat. Der Notar fügt Unterschrift sowie Stempel hinzu, und bestätigt auf
diese Weise die Identität des Übersetzers und beglaubigt dessen Erklärung. Die Übersetzung selbst kann der Notar jedoch nicht auf Korrektheit überprüfen, da er in der Regel nicht selbst als
vereidigter Übersetzer tätig ist.
Eine Dienstleistung kann der Notar allerdings im Zusammenhang mit einer beglaubigten Übersetzung erbringen. Er kann die Kopie eines Originaldokuments beglaubigen (beglaubigte Kopie), was oft auch
vom Bürgerbüro oder im Rathaus einer Stadt angeboten wird. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Übersetzung mit einer beglaubigten Kopie verbunden werden soll.
Hinweis: Eine notarielle Übersetzung, das heißt, dass sie von einem Notar angefertigt und beglaubigt wird, gibt es in Deutschland im Normalfall nicht. Denn Notare verfügen nicht über die
dafür notwendigen Qualifikationen, es sei denn, sie sind zusätzlich vereidigte Übersetzer. Mit „notarielle Übersetzung“ ist eigentlich eine beglaubigte bzw. besser bestätigte Übersetzung gemeint.
Diese dürfen in Deutschland, wie bereits weiter oben erwähnt, nur von vereidigte oder beeidigte Übersetzer angefertigt werden. Umgangssprachlich wird oft von notarieller Übersetzung gesprochen,
da damit ein offizieller Charakter verbunden wird.
Nach Erstellung der beglaubigten Übersetzung können weitere Schritte erforderlich sein, je nach Verwendungszweck des Dokuments. Dies könnte die Vorlage bei Behörden, Gerichten oder
Bildungseinrichtungen einschließen. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen, vereidigten Übersetzern und die genaue Einhaltung der behördlichen Anforderungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass
die beglaubigte Übersetzung vollständig anerkannt wird.
Die Struktur beglaubigter Übersetzungen variiert je nach den Anforderungen des Landes und der Art des Dokuments. Im Allgemeinen enthält eine beglaubigte Übersetzung jedoch den übersetzten Text,
den Beglaubigungsvermerk mit Unterschrift und Stempel des Übersetzers sowie gegebenenfalls des Notars. Die Struktur ist so gestaltet, dass sie die Authentizität und Genauigkeit der Übersetzung
bezeugt. Im Normalfall werden beglaubigte Übersetzung und eine Kopie des Originaldokuments zusammengeheftet, die oberen linken Ecken umgeknickt und gestempelt, so dass klar und deutlich ist, dass
beide Dokumente zusammengehören und nur sehr schwer getrennt werden können, ohne das es auffällt.
Das Layout der Übersetzung wird so gestaltet, dass es weitgehend und möglichst gut mit dem Originaldokument übereinstimmt. So können beide Dokumente ggf. verglichen werden, auch von Personen, die
der Fremdsprache nicht mächtig sind.
Manchmal kommt die Frage auf, ob es möglich ist, nur einen Teil des Textes übersetzen zu lassen, um Kosten zu sparen. Grundsätzlich ist es so, dass ein Dokument oder eine Urkunde vollständig zu
übersetzen ist. Jedoch kann im Einzelfall geprüft werden, ob das wirklich notwendig ist - besonders bei sehr umfangreichen Dokumenten, von denen nur ein Teil für den eigentlichen Zweck relevant
ist. Je nach Vorgaben und Art des Dokuments kann von der Grundregel, alles zu übersetzen, abgewichen werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass beglaubigte Übersetzungen keine einheitliche internationale Norm haben, und die Struktur kann je nach den kulturellen und rechtlichen Unterschieden der beteiligten
Länder variieren. Daher ist eine genaue Kenntnis der spezifischen Anforderungen des Zielorts entscheidend, um sicherzustellen, dass die beglaubigte Übersetzung ordnungsgemäß akzeptiert
wird.
Die Auswahl eines qualifizierten Übersetzers für beglaubigte Übersetzungen ist von entscheidender Bedeutung für die Genauigkeit und Rechtmäßigkeit des Endprodukts. Zertifizierte bzw. vereidigte
Übersetzer verfügen über spezifische Qualifikationen und Erfahrungen, die sie zur Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten berechtigen.
Zu den typischen Anforderungen gehören ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Übersetzungswissenschaften oder einem verwandten Fachgebiet, fundierte Kenntnisse der Quell- und Zielsprache sowie
einschlägige Berufserfahrung. Darüber hinaus können Zertifizierungen von Übersetzerverbänden oder akkreditierten Institutionen zusätzliche Glaubwürdigkeit verleihen und als Nachweis für die
professionelle Qualifikation dienen.
Bei der Auswahl eines Übersetzungsdienstleisters für beglaubigte Übersetzungen sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Vorgaben erfüllt werden:
Durch sorgfältige Auswahl eines qualifizierten und zuverlässigen Übersetzungsdienstleisters können Sie sicherstellen, dass Ihre beglaubigten Übersetzungen den höchsten Standards entsprechen und
rechtlich anerkannt werden. Wir geben Ihnen diese Garantie - sprechen Sie uns gerne an für weitere Informationen oder ein unverbindliches Angebot.
Beglaubigte Übersetzungen spielen eine entscheidende Rolle bei der internationalen Anerkennung von Dokumenten. In vielen Ländern ist es erforderlich, dass Dokumente, die in einer anderen Sprache
verfasst sind, beglaubigt und übersetzt werden, um vor Gericht oder in behördlichen Angelegenheiten verwendet zu werden. Die beglaubigte Übersetzung dient als Nachweis dafür, dass der Inhalt des
Originaldokuments korrekt und authentisch wiedergegeben wurde, und erleichtert so die Kommunikation und den rechtlichen Austausch über Sprachgrenzen hinweg.
In rechtlichen Prozessen sind beglaubigte Übersetzungen oft unerlässlich, um die rechtliche Anerkennung von Dokumenten zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Verträge, Urteile,
Zeugenaussagen und andere juristische Dokumente, die in einer anderen Sprache verfasst sind. Ohne beglaubigte Übersetzungen könnten solche Dokumente möglicherweise nicht vor Gericht vorgelegt
oder als Beweismittel akzeptiert werden. Darüber hinaus werden beglaubigte Übersetzungen häufig in Einwanderungsverfahren, bei der Beantragung von Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen sowie in
anderen behördlichen Angelegenheiten benötigt.
Aufgrund der rechtlichen Bedeutung beglaubigter Übersetzungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie äußerst genau und zuverlässig sind. Fehler oder Ungenauigkeiten könnten schwerwiegende
Konsequenzen haben, wie beispielsweise die Ablehnung eines Visumantrags, die Annullierung eines Vertrags oder sogar rechtliche Sanktionen. Daher müssen beglaubigte Übersetzungen von
hochqualifizierten und erfahrenen Übersetzern durchgeführt werden, die über fundierte Kenntnisse der Fachterminologie und der rechtlichen Anforderungen verfügen.
Die rechtlichen Anforderungen und Standards für beglaubigte Übersetzungen können sich je nach Land und Rechtssystem ändern. Es ist wichtig, sich über aktuelle rechtliche Entwicklungen auf dem
Laufenden zu halten und sicherzustellen, dass beglaubigte Übersetzungen den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Dies kann die regelmäßige Weiterbildung und Zertifizierung von
Übersetzern sowie die Zusammenarbeit mit erfahrenen Rechtsberatern und Notaren umfassen.
Insgesamt sind die rechtlichen Aspekte beglaubigter Übersetzungen von entscheidender Bedeutung für die internationale Kommunikation und den rechtlichen Austausch. Durch die Einhaltung der
höchsten Standards für Genauigkeit, Zuverlässigkeit und aktuelle rechtliche Anforderungen können beglaubigte Übersetzungen als vertrauenswürdige und rechtlich anerkannte Dokumente
fungieren.
Eine kleine Auswahl von offiziellen Dokumenten, die wir mit Beglaubigung für unsere Kunden in Berlin, Potsdam und ganz Deutschland übersetzen:
Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung mit Gültigkeit in Berlin oder Potsdam bzw. in Deutschland benötigen, können Sie uns hier kontaktieren. Wir beraten Sie gern!